HÄRTING.sport
Auf HÄRTING.sport bloggen HÄRTING Rechtsanwälte über Rechtliches rund um den Sport. Die Palette an juristischen Fragen im Sportrecht ist breit. Uns geht es vor allem um Themenbereiche, in denen wir uns auskennen. Daher dreht sich die Vielzahl unserer Beiträge um die Sportvermarktung. Hierbei spielen Marken, Bild-, TV- und Persönlichkeitsrechte, das Urheberrecht, E- und Mobile Commerce, Social Media und Werberechte eine große Rolle. Wir achten aber auch darauf, dass die klassischen Bereiche wie zB. das Arbeitsrecht nicht zu kurz kommen.
Der Blog richtet sich an alle, die sich für die vielen rechtlichen Gesichtspunkte im Sport interessieren oder es tun sollten, weil sie beruflich im Sportbusiness unterwegs sind. Wir bloggen, um das Recht in verständlicher Sprache zu erklären und weil es uns Spaß macht.
Da wir eine Anwaltskanzlei sind, sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie vor kniffligen sportrechtlichen Fragen stehen.
DER FALL HEINZ MÜLLER UND SEINE KONSEQUENZEN
EIN ZWEITES BOSMAN-URTEIL? Das Arbeitsgericht Mainz hat im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller entschieden, dass sein befristeter Arbeitsvertrag nicht rechtmäßig war. In der Eigenart der Fußballbranche liege kein sachlicher Grund, der eine wiederholte Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertigt. Das Urteil könnte […]
OLG HAMBURG: unzulässige Werbung für „Nike Football+“
Das OLG Hamburg verbietet Nike Werbung für „Nike Football+“ mit Spielern, die für Fußballschuhe von Adidas werben. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Az. 5 U 203/11) darf Nike bezüglich der Werbung für „Nike Football+“ nicht mit Fußballspielern werben, die für die Werbung für Fußballschuhe bei Adidas unter Vertrag stehen. […]
HÄRTING.sport ZUR NR.1 GEWÄHLT
Woop Woop - gestern haben bei uns die Korken geknallt: HÄRTING.sport ist zum besten Jurablog 2015 in der Kategorie Sport gewählt worden. Wir freuen uns riesig, dass unser Blog schon nach knapp 8 Monaten so viele Leser und Unterstützer hat. Unser herzliches Dankeschön geht an alle, die für uns gestimmt [...]
IRRUNGEN UND WIRRUNGEN – MINDESTLOHNGESETZ DIE ZWEITE
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zum 1.1.2015 herrschte bei Breitensportvereinen und Amateurligisten Unsicherheit über die Frage, ob Amateure und Vertragsamateure im Sinne des § 8 der DFB-Spielordnung vom personellen Anwendungsbereich des MiLoG erfasst sind, oder nicht (siehe hierzu unseren Blogbeitrag vom 28.1.2015). […]
AG MÜNCHEN: FUSSBALLCLUB KANN DAUERKARTEN-ABO KÜNDIGEN
Vertragsfreiheit gilt auch bei einem Abonnement von Dauerkarten. Nach eines Urteil des Amtsgericht München kann ein Bundesligaclub das Abo eines Dauerkateninhabers jederzeit innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist beenden. […]